AGB BOOTSVERMIETUNG
Mietvertrag für Sportboot

Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen Röbel-Boot / Bootsverleih

1.   Übernahme

    1.1 Der Mieter hat sich mit Personalausweis und ggf. mit SBF-Binnen zu legitimieren. (SBF ausgenommen bei führerscheinfreiem Fahren mit Motorisierung bis 15 PS.) Die Bedienmannschaft, min. 2 Personen, muß die deutsche Sprache beherrschen. Mindestalter von Mieter/Bootsführer ist 18 Jahre. Der Mieter/Bootsführer muß während der Anmietung telefonisch erreichbar sein. Fahrberechtigung hat nur der eingewiesene Fahrer.                                                                                                                                                    1.2 Das Boot wird betankt übergeben.                                                                                                                                                                               1.3 Vor der Abfahrt wird der Zustand des Bootes mit dem Personal des Vermieters kontrolliert und auf einem Schaden-Protokoll eingetragen. Mieter und Vermieter prüfen ob alle notwendigen Dokumente (Boot, Karte usw.), Feuerlöscher, Sanikasten sowie Rettungsmittel an Bord sind.                                                                                                                                                                                                1.4 An Bord herrscht absolutes Rauchverbot. Es ist untersagt, das Boot als Angelboot zu nutzen. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.                                                                                                                                                                                                                                     1.5 Der Vermieter behält sich vor den Vertrag, unter Kostenfolge zulasten des Mieters zu annullieren, wenn sich trotz SBF und/oder Einweisung zeigen sollte, daß der Mieter nicht sachgemäß mit dem Boot umgehen kann.                                                                               1.6 Stornobedingungen siehe AGB Charter Bedingungen,  roebel-boot.de/AGB-charterbedingungen/

 

 2.   Betrieb

2.1 Die Einhaltung der Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Umweltbestimmungen etc. sind vom Mieter jederzeit zu gewährleisten. Der Mieter haftet für alle geahndeten Verstöße gegen Binnenschifffahrtsordnung. Das Führen des Bootes unter Einfluß von Alkohol oder Drogen ist verboten und strafbar.                                                                                                                                                            2.2 Der Mieter ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung der max. Beladung/Personenzahl gemäß Bootszeugnis.                            2.3 Der Mieter hält sich an die ausgetonten Fahrwasser, hält sich fern von Bojen, Untiefen, Sperrzonen und Flachwassern in Ufernähe. Das Anlegen ist nur an dafür vorgesehenen und geeigneten Hafen- und Steganlagen gestattet.                                                                                2.4 Der Mieter/Bootsführer haftet für alle von ihm verursachten oder zu verantwortenden Schäden u nd Folgekosten, auch für Schäden durch Auflaufen oder Fahren über Grund. Ebenso haftet er für Verlust von Ausrüstungsgegenständen. Haftungshöhe kann den Kautionsbetrag überschreiten.                                                                                                                                                                                                       2.5 Das Fahren oder Ankern in den Nachtstunden (zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) ist verboten.                                       2.6 Bei Unfällen mit dem Boot ist unabhängig von Verursacher und Schuldfrage generell und unverzüglich die Polizei anzurufen und ein Schadensprotokoll zu fertigen. (analog der Straßenverkehrsordnung) Gleichzeitig ist der Vermieter Tel. 0176-23576616 zu informieren. Bei Havarien ist ebenso der Vermieter zu informieren. Nur ihm obliegt ggf. die Beauftragung von Fremdfirmen.                                              2.7  Weisungen des Vermieters sind Folge zu leisten. Es ist dem Mieter ausdrücklich verboten, das Boot unterzuvermieten, anderen Personen zu überlassen, ein anderes Boot abzuschleppen oder Passagiere gegen Entgelt zu transportieren. Widerrechtliches Handeln kann neben Verlust des Versicherungsschutzes und der Kaution zum sofortigen Ende der Bootsfahrt/-reise und weiteren Rechtsfolgen führen.


3.   Rückgabe

3.1 Das Boot wird nur vom Vermieter betankt. Der Verbrauch wird nach Betriebsstunden abgerechnet. Bei Mehrtagesfahrten werden zur Betankung ggf. gesonderte Vereinbarungen getroffen, schriftlich festhalten.                                                                                                             3.2 Bei Rückgabe erfolgt eine Zustandskontrolle von Boot und Ausrüstung. Wird das Boot verspätet, beschädigt oder unordentlich zurückgegeben, entstehen Mehrkosten zulasten des Mieters. Der Mieter/Bootsführer hat eine Mitwirkungspflicht bei Bootsrückgabe.


4.   Haftung und Versicherung

4.1 Mietboote sind haftpflicht-, kaskoversichert und GPS-überwacht. Der Mieter hat diesbezüglich keine Einwände. Die Benutzung und der Aufenthalt an Bord und/oder auf dem Steg geschieht auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter haftet ausdrücklich nicht für Schäden an Leib und Leben. Verweigert der Mieter/Bootsführer die Protokollierung der Boostrückgabe oder deren Unterzeichnung, gilt das Boot als nicht zurückgegeben und kann rechtlich geahndet werden. Strittige Beweislast liegt dann beim Mieter/Bootsführer.            4.2 Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang, wie z.B. unzulässigen Fahrmanöver, Dauervollgas sowie Fahrten ab Windstärke 4 entstehen, sind vom Mieter vollumfänglich zu übernehmen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.                                                                                                                                                                                                                                                       Röbel, Juli 2024